Garage 1 - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1244356
#Garage #Parcheggio #Pignoramenti #Vienna #Meidling #Austria
Informazioni di contatto:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 21.07.2025 um 14:20 Uhr
Versteigerungsort: 1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Saal E; Eingang Ruckergasse
Versteigerungsort: 1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Saal E; Eingang Ruckergasse
Garage / Parcheggio Vienna Asta / preclusione Austria

Garage / Parcheggio
Pignoramenti
stimato, Stati valore di mercato € 7 000,00 (≈ US$ 7 980)
AT-1120 Vienna, Meidling, Murlingengasse 50
Vienna, Austria
Finanza
data dell'asta 21.07.2025
7 980)
stimato, Stati valore di mercato € 7 000,00 (≈
Descrizione
Mehrgeschossiges Wohnhaus, bestehend aus Keller, Erdgeschoss und 4 Stockwerken. Das Gebäude hat eine Straßenfront mit 5 Fensterachsen in die Murlingengasse.Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Die Stockwerke sind mit Betonstiegen verbunden, ein Personenlift ist vorhanden. Die Straßen- und Hoffassaden sind glatt verputzt. Der Zugang zum Stiegenhaus erfolgt vom Innenhof aus, der über einen Durchgangs- und Durchfahrtsbereich von der Murlingengasse aus erreichbar ist. Im hinteren Hofbereich befindet sich ein separater Hoftrakt mit 4 baulich getrennten Garagenboxen (Fotos 1-4).
Mit Bescheid vom 01.09.1961 wurde die Baubewilligung zur Errichtung eines Kleinwohnhauses mit insgesamt 13 Wohnungen und 4 KFZ-Stellplätzen im Hofgebäude erteilt. Die Benützungsbewilligung wurde nach einem Planwechsel vom 02.11.1961 am 16.09.1966 erteilt.
Im hinteren Hofbereich befindet sich ein separater Hoftrakt mit 4 baulich getrennten Garagenboxen (Bezeichnet als Garagen 1 bis 4). Die Garage 1 ist laut behördlich bewilligtem Plan für den Wiederaufbau und die Instandsetzung des Hoftraktes, welcher zum Bewertungsstichtag den Baukonsens der Garagen darstellt und auch dem Grundbuchstand entspricht, ganz links und die Garage 4 ganz rechts gelegen (Fotos 28-32).
Bei der Befundaufnahme zeigte mir Herr Schöpf allerdings nicht die ganz links gelegene Garage 1, sondern die ganz rechts gelegene Garage 4, die seiner Meinung nach schon seit er die Liegenschaft Murlingengasse 50 kennt und daher auch zum Bewertungsstichtag von den Eigentümern bzw. den Mietern der Wohnung 11 genutzt wurde.
Die daher vom SV angestellten Recherchen ergaben, dass bei allen Garagen die tatsächlichen Benützer der Garagen zum Bewertungsstichtag nicht mit den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern ident sind.
Für Details zu den Abweichungen der Eigentumsverhältnisse von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen wird auf den folgenden Punkt 2.7 (Bestandverhältnisse) hingewiesen.
Entsprechend dem ergänzenden Gerichtsaufrag werden vom SV sowohl die Garage1 als auch die Garage 4 beschrieben und bewertet.
• Von der Bausubstanz sind beide Garagen gleichwertig zu beurteilen.
• Die Garage 1 mit einer Fläche von 15,67 m² und laut Grundbuch (BLNr.16) 280/11810 Anteilen ist geringfügig größer als die Garage 4 mit 15,13 m² und 270/11810 Anteilen (BLNr.7).
• Die Garage 4 ist mit einem elektrischen Garagentoröffner versehen, während das Tor der Garage 1 nur manuell zu betätigen ist.
• Da sich somit die Vor- und Nachteile der Garagen 1 und 4 aufheben, können die Garagen 1 und 4 auch bezüglich des zu ermittelnden Verkehrswertes als gleichwertig angesehen werden.
• Der allgemeine Zustand sowie die Ausstattung der Garagen 1 und 4 sind im Wesentlichen auf den beiliegenden Fotos 30-32 ersichtlich.
Die monatlichen Vorschreibungen für Betriebskosten und Rücklage werden von der I.V.T. Gebäudeverwaltung für die für die Garage unter der Bezeichnung GAR 1 vorgeschrieben und betragen inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zum Bewertungsstichtag EUR 101,10
280/11810-Anteile, mit denen Wohnungseigentum an Garage 1 untrennbar verbunden ist. Die Garage wird zum Stichtag auf Basis eines mündlich abgeschlossenen unbefristeten Mietvertrags gemeinsam mit der zusammengelegten Wohnung W 11 und W 12 vermietet. Es wird auf das ausführliche Sachverständigengutachten hingewiesen (insb hinsichtlich des bestehenden Bestandverhältnisses), wobei darauf hingewiesen wird, dass der Bewertungsstichtag der 16.12.2024 ist. Hingewiesen wird auch darauf, dass der Mieter der Wohnung 11 tatsächlich nicht Garage 1 benützt, sondern Garage 4 (siehe dazu insbesondere Punkt 2.6 (Garage 1) des Sachverständigengutachtens).
Vadium: 700,00 EUR
Geringstes Gebot: 3.500,00 EUR
posizione
#Meidling
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